Erbenermittlungen Blankenhahn
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In Deutschland gehört die Ermittlung von Erben seit Einführung des BGB im Jahre 1900 zu den Aufgaben der Nachlassgerichte.
Durch Art. 14 GG wird das Erbrecht gewährleistet.

Die Tätigleit des Erbenermittlers zeichnet sich in der Praxis dadurch aus, dass zum Teil sehr komplizierte und verzweigte Verwandtschaftsverhältnisse nachzuvollziehen sind.
Beispielsweise sind in Folge der Auswanderungswellen des 19. Jahrhunderts oder als Ursachen der Kriegsereignisse des 20. Jahrhunderts häufig länderübergreifende Ermittlungen notwendig.
Die früheren Siedlungsgebiete der Deutschen im Osten Europas, die ehemaligen deutschen Ostprovinzen oder die klassischen Auswanderungsgebiete wie Nord- und Südamerika sind Regionen, welche die Recherchen des Erbenermittlers häufig berühren.
Aus diesem Grunde verfüge ich auch über Kollegen und Kooperationspartner im In- und Ausland, mit welchen ich zusammenarbeite.

Die Beschaffung von Dokumenten und Urkunden zum Nachweis der Erbberechtigung gehört zu den Schwerpunkttätigkeiten im Rahmen der Erbenermittlung.
Durch meine langjährige Erfahrung im Bereich der genealogischen Forschung und durch meine Verbindungen im In- und Ausland  bin ich in der Lage, auch komplexe Recherchen durchzuführen.
Eine zügige und sorgfältige Bearbeitung ist damit gewährleistet.

Insgesamt kann ich auf eine Erfahrung von über 20 Jahren im Bereich der genealogischen Forschung zurückblicken.

Mit den Erbprätendenten wird in der Regel ein Erfolgshonorar zwischen 20 und 30% des jeweiligen Erbanteils vereinbart. Maßgebend ist hier der jeweilige Nachlasswert und der Arbeitsaufwand, welcher mit der Ermittlung der Erben verbunden war.

Erbenermittlungen Blankenhahn  | info@blankenhahn.de