In Deutschland gehört die Ermittlung von Erben seit
Einführung des BGB im Jahre 1900 zu den Aufgaben der Nachlassgerichte.
Durch Art. 14 GG wird das Erbrecht gewährleistet.
Die Tätigleit des Erbenermittlers zeichnet sich in der Praxis dadurch aus, dass
zum Teil sehr komplizierte und verzweigte Verwandtschaftsverhältnisse
nachzuvollziehen sind.
Beispielsweise sind in Folge der Auswanderungswellen des 19. Jahrhunderts oder
als Ursachen der Kriegsereignisse des 20. Jahrhunderts häufig
länderübergreifende Ermittlungen notwendig.
Die früheren Siedlungsgebiete der Deutschen im Osten Europas, die ehemaligen
deutschen Ostprovinzen oder die klassischen Auswanderungsgebiete wie Nord- und
Südamerika sind Regionen, welche die Recherchen des Erbenermittlers häufig
berühren.
Aus diesem Grunde verfüge ich auch über Kollegen und Kooperationspartner im In-
und Ausland, mit welchen ich zusammenarbeite.
Die Beschaffung von Dokumenten und Urkunden zum Nachweis der Erbberechtigung
gehört zu den Schwerpunkttätigkeiten im Rahmen der Erbenermittlung.
Durch meine langjährige Erfahrung im Bereich der genealogischen Forschung und
durch meine Verbindungen im In- und Ausland bin ich in der Lage, auch
komplexe Recherchen durchzuführen.
Eine zügige und sorgfältige Bearbeitung ist damit gewährleistet.
Insgesamt kann ich auf eine Erfahrung von über 20 Jahren im Bereich der
genealogischen Forschung zurückblicken.
Mit den Erbprätendenten wird in der Regel ein Erfolgshonorar zwischen 20 und
30% des jeweiligen Erbanteils vereinbart. Maßgebend ist hier der jeweilige
Nachlasswert und der Arbeitsaufwand, welcher mit der Ermittlung der Erben
verbunden war.